Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der öffentlichen Verwaltung oder privaten Einrichtung schaden.
Whistleblowing bezieht sich nicht auf die persönlichen Belange der Hinweisgeber, die in der Regel in anderen Verfahren behandelt werden.
Im Meldeformular finden Sie eine Liste von Bereichen, von denen Sie bitte einen auswählen.
Das gemeldete Rechtswidrige muss sich auf Situationen beziehen, von denen der Hinweisgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses und der ausgeübten Funktion direkt oder indirekt, wenn auch nur beiläufig, Kenntnis erlangt hat.
Whistleblowing-Meldungen, die auf Verdacht oder Klatsch beruhen, können dagegen nicht als schützenswert angesehen werden, da die Interessen der Dritten, die Gegenstand der in der Beschwerde gemeldeten Informationen sind, berücksichtigt werden müssen und gleichzeitig vermieden werden muss, dass die Verwaltung oder das Unternehmen interne Kontrollen durchführt, die wahrscheinlich unnötig und in jedem Fall kostspielig sind.
Darüber hinaus bleibt das Erfordernis der Richtigkeit der Fakten zum Schutz des Beschwerdeführers bestehen.